Mit energieeffizienten Maßnahmen CO2-Emmissionen und Steuern sparen

 

Im September 2019 wurde von der Bundesregierung ein neues Klimaschutzprogramm beschlossen. Herzstück der Maßnahmen ist die Bepreisung von CO2  ab 2021mit dem Ziel, den Treibhausgas-Ausstoß wirksam zu reduzieren. Für die kommenden Jahre ist dabei mit einem starken Anstieg der EEG-Umlage (Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien) zu rechnen. Unternehmen mit einem hohem Energieverbrauch können nur durch eine Optimierung ihrer Prozesse Energie und somit Kosten einsparen. Die STF Gruppe unterstützt bei der Erarbeitung und Analyse eines nachhaltigen Energiekonzeptes sowie der anschließenden Entwicklung und Durchführung von Projekten.

Um der Erderwärmung entgegenzuwirken und die Umwelt zu schonen wurden CO2-Emissionen durch eine Steuer belegt. Übergeordnetes Ziel ist dabei ein Umstieg auf erneuerbare Energien, aber auch ein bewussterer Umgang mit fossilen Energieträgern. Betreiber von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Dieser Strom wird an die Strombörse weiterverkauft. Liegen die dort erzielten Preise unter den Vergütungssätzen, so wird der Differenzbetrag über die EEG-Abgabe ausgeglichen, die von jedem Verbraucher über den Strompreis gezahlt wird. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet ab 2021 mit einem Festpreissystem pro Tonne CO2. Das bedeutet, der Preis pro Tonne CO2 ist politisch fix festgelegt. Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, den CO2-Preis ab Januar 2021 auf zunächst 25€ zu beschränken. Danach werden die Gebühren kontinuierlich bis auf 55€ im Jahr 2025 angehoben. Im Jahr 2026 wird ein Preis zwischen 55€ und 56€ pro Tonne CO2 erwartet. Für etwas Entlastung sorgt eine Senkung der EEG-Umlage. Diese Senkung finanziert sich durch die CO2-Besteuerung und durch eine Änderung der Verordnung für erneuerbare Energien. Die genaue Höhe der Entlastung ist noch nicht bekannt, diese wird sich aber vermutlich um 6 bis 6,5 Cent/kWh belaufen.

 

Eine einfache Berechnung zeigt: Durch die jährlich steigenden Energiekosten werden selbst bei konstantem Energieverbrauch bis zu 260% mehr Abgaben fällig. Bei CO2-Emissionen in Höhe von 3000 Tonnen aus der Verbrennung von ca. 14.850.000 kWh Erdgas im Jahr würden auf ein Unternehmen in den kommenden Jahren folgende Kosten zukommen:

Berechnung CO2-Emissionen-EEG-Umlage

Insbesondere Betreiber treibhausgasintensiver Anlagen (beispielsweise Anlagen mit veralteten Technologien zur Verbrennung von fossilen Brennstoffen oder Anlagen mit mangelnder Leitungsisolierung) stehen damit vor einem enormen Mehraufwand. Aber: Durch Vergünstigungen sollen sowohl Unternehmen als auch Privathaushalte zur Senkung der eigenen Schadstoffausstoße motiviert werden. Um ganz von der EEG-Umlage befreit zu werden, müssen Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen. Demnach werden insbesondere Betriebe mit sehr hohem Stromverbrauch (über 10 Mio./KWh pro Jahr) entlastet. Im Gegenzug müssen sie sich jedoch zu einer Verminderung ihrer Emissionen in festgelegter Höhe verpflichten. Um das zu realisieren, bedarf es einer umfassenden Analyse der energetischen Abläufe im Unternehmen. Die STF Gruppe führt dazu zunächst eine Bestandsaufnahme sowie Untersuchungen aller Produktionsprozesse nach energetischen und ressourceneffizienten Verbesserungspotentialen durch. Auf dieser Basis können dann Schwerpunkte festgelegt werden, für die weitere Detailanalysen und Berechnungen von Einsparmaßnahmen in Frage kommen. Auf Basis der Verbrauchsdaten aus dem Energiemanagementsystems sowie selbst vorgenommener Messungen können Quantifizierung der relevanten Energieströmen durchgeführt werden.

 

Bei einem großen Backwarenunternehmen konnten durch diese Maßnahmen Energieeinsparungspotenziale in Höhe von etwa 300 Tonnen CO2 pro Jahr aufgedeckt werden und auch ein Autohaus kann dank einer Energieberatung durch die STF Gruppe seinen gesamten Energiebedarf um 31% senken. Ein Metallbauunternehmen (KMU) könnte durch vorgeschlagene Maßnahmen 24 MWh/Jahr Strom und 73 MWh/a Heizöl einsparen, was 13,26 tCO2/a aus Stromeinsparungen und 19,5 CO2 t/a aus Heizöleinsparungen bedeuten. Ein Umstieg auf ressourcenschonendere Prozesse spart also nicht nur die direkten Kosten der Energiebeschaffung, Unternehmen können durch die EEG-Entlastung gleich doppelt profitieren.

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